Thursday, 16 November 2017

Ausschüttungsoptionen 2014


Luxemburg: Rundschreiben enthält neue Regeln für Aktienoptionspläne Aktienoptionspläne in Luxemburg Die Regelungen gelten für alle ab 1. Januar 2016 aufgestellten Aktienoptionspläne. Lesen Sie einen Bericht vom Dezember 2015 PDF 84 KB, den das KPMG-Mitglied in Luxemburg erstellt hat: Aktienoption Pläne: Neues Rundschreiben über die Besteuerung von Aktienoptionen im Zusammenhang mit von den luxemburgischen Steuerbehörden ausgegebenen Aktienkäufen Das KPMG-Logo und der Name sind Marken von KPMG International. KPMG International ist eine Schweizer Genossenschaft, die als Koordinationsstelle für ein Netzwerk unabhängiger Mitgliedsunternehmen fungiert. KPMG International stellt weder Audit noch andere Client Services zur Verfügung. Solche Dienstleistungen werden ausschließlich von Mitgliedsunternehmen in ihren jeweiligen geografischen Gebieten erbracht. KPMG International und seine Mitgliedsunternehmen sind rechtlich eigenständige und separate Gesellschaften. Sie sind nicht und nichts hierin enthalten sind, um diese Einheiten in die Beziehung von Eltern, Tochtergesellschaften, Agenten, Partner oder Joint-Ventures. Kein Mitglied ist berechtigt, KPMG International oder eine Mitgliedsfirma in irgendeiner Weise zu verpflichten oder zu binden (tatsächliche, offensichtliche, implizite oder sonstige). Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und sollen die Umstände einer bestimmten Person oder Einrichtung nicht beheben. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, kann es keine Garantie dafür geben, dass diese Informationen zum Zeitpunkt des Empfangs korrekt sind oder dass sie auch in Zukunft korrekt sein werden. Niemand sollte ohne entsprechende fachliche Beratung nach einer sorgfältigen Prüfung der jeweiligen Situation auf solche Informationen reagieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an KPMGx27s Federal Tax Legislative and Regulatory Services Group unter: 1 202 533 4366, 1801 K Street NW, Washington, DC 20006. Verbinden Sie sich mit unsEmployee Aktienoptionspläne: eine neue Meldepflicht für Arbeitgeber Am 28. Dezember 2015, der Direktor Der luxemburgischen Steuerbehörden zirkuläre LIR N 1042bis in Bezug auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (seien es Aktienoptionspläne oder Optionsscheine). In Luxemburg gibt es keine besonderen Vorschriften für die Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Ein Verwaltungsrundschreiben vom 20. Dezember 2012 (hier) definiert die steuerliche Behandlung. Das Rundschreiben (hier), das gestern (Rundschreiben 2015) veröffentlicht wurde, ändert nicht die Grundsätze der Besteuerung, die durch das Rundschreiben 2012 eingestellt wird, aber nur eine neue Reportpflicht einführt. Ab dem 1. Januar 2016 müssen Arbeitgeber, die Aktienoptions - pläne festlegen wollen, das zuständige Finanzamt, das für die Einbeziehung von Arbeitseinkünften zuständig ist, mindestens zwei Monate vor dem Durchführungsdatum des Plans benachrichtigen. Die Mitteilung enthält eine Kopie der Planvorschriften sowie eine Liste der Begünstigten des oben genannten Plans. Bei allen bis zum 1. Januar 2016 aufgestellten Plänen, für die jedoch noch keine Optionsscheine gewährt wurden, sind die Arbeitgeber verpflichtet, das zuständige Finanzamt unverzüglich über die Einbehaltung von Arbeitseinkommen zu informieren. Es ist jedoch anzumerken, dass das Rundschreiben 2015 nur auf eine Mitteilung und nicht auf eine vorherige Vereinbarung verweist. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und halten Sie auf dem Laufenden. Download der easyprint-Version - PDF-DateiGlobal Tax Guide: Frankreich AKTUALISIERUNGEN Das Global Tax Guide erläutert die Besteuerung von Aktienpreisen in 40 Ländern: Aktienoptionen, Restricted Stocks, Restricted Stock Units, Performance Shares, Aktienwertsteigerungsrechte und Mitarbeiterbeteiligungspläne. Die Länderprofile werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Wir tun unser Bestes, um das Schreiben lebendig zu halten. Maximieren Sie Ihre Ausgleichsgewinne und vermeiden Sie Fehler Große Inhalte und preisgekrönte Tools Sie benötigen eine Premium-Mitgliedschaft, um auf diese Funktion zuzugreifen. Dadurch erhalten Sie vollständigen Zugang zu unseren preisgekrönten Inhalten und Tools für Mitarbeiteraktienoptionen, eingeschränkte Bestände, SARs, ESPPs und vieles mehr. Wer wird Premium-Mitglied? Besuchen Sie unsere lange Liste der bezahlten Abonnenten. Sind Sie ein Finanz-oder Vermögensberater Youll wollen mehr über MSO Pro Mitgliedschaft zu lernen. 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